Umsatzsteuerliche Anforderungen an elektronische Rechnungen werden erleichtert

Ein Thema, das zukünftig weiter zunehmende Bedeutung erlangen wird, ist die Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen in rein elektronischer Form (z.B. per email oder als pdf). Die formellen Voraussetzungen, unter denen der Fiskus den Vorsteuerabzug derzeit zulässt, sind extrem streng und gerade für kleine Unternehmen kaum praktikabel. Allerdings bewegt sich hier etwas.

 

Im sogenannten Steuervereinfachungsgesetz 2011, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, greift die Bundesregierung die EU Richtlinie RL 2010/45/EU vom 13.7.2010 auf. Danach wurden die Unionsstaaten verpflichtet, elektronische Rechnungen und Rechnungen in Papierform gleich zu behandeln. Die derzeitige deutsche Regelung hingegen stellt an die Form, die Übermittlung und Speicherung elektronischer Rechnungen hohe technische Anforderungen. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollen die Erleichterungen schon ab dem 1.7.2011 geltendes Recht werden. Von diesem Zeitpunkt an sollen elektronische und Papier-Rechnungen gleich behandelt werden. Die aufwendige elektronische Signierung und die verpflichtende Prüfung und Dokumentation der Prüfung der Signatur beim Empfänger wird damit aufgegeben. Es wird allerdings weiterhin verlangt werden, dass elektronische Rechnungen revisionssicher auf einem entsprechenden Datenträger aufbewahrt werden müssen.

Regierungsentwurf Steuervereinfachungsgesetz 2011

EU Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.07.2010

 

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